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   BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70   

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BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70 (https://dejure.org/1972,21)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1972 - VIII C 95.70 (https://dejure.org/1972,21)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1972 - VIII C 95.70 (https://dejure.org/1972,21)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Zulässigkeit der Erörterung gedachter Konfliktsituationen mit dem Wehrpflichtigen - Auslegung des Rechtsbegriffs der Gewissensentscheidung gemäß Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3; WpflG § 25

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 269
  • MDR 1972, 806
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
    Wie das erkennende Gericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 19.69 - (NZWehrr. 1971, 194 = BWV 1971, 188; in BVerwGE 37, 69 insoweit nicht abgedruckt) grundsätzlich und in Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt hat, bedeutet das im Gewissen wurzelnde Tötungsverbot positiv gewendet das Gebot zur unbedingten Achtung des menschlichen Lebens.

    Das hat das erkennende Gericht im Grundsatz bereits in der Entscheidung BVerwGE 37, 69 ausgesprochen, nach der die prinzipielle Bereitschaft zum Einsatz tödlicher Waffen unter Verletzung der innerstaatlichen Friedensordnung die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung ausschließt.

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
    Soweit diese Rüge auf die Unzulässigkeit der Fragestellung zielt, ist sie allerdings unbegründet, Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 22 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188]) ist es statthaft, daß die Tatsacheninstanz mit dem Wehrpflichtigen bei dessen Vernehmung gedachte Konfliktsituationen erörtert, uni aus der Art seiner Reaktion und seiner Auseinandersetzung mit den einschlägigen Problemen Schlüsse zu ziehen auf den Ernst und die Tiefe seiner behaupteten Gewissensentscheidung.
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 115.69

    Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen - Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
    Der Tötung durch aktives Handeln steht die Unterlassung einer Handlung gleich, durch die die Tötung von Menschen verhindert werden könnte, zu deren Schutz sich der betreffende Wehrpflichtige nach den ihn behauptetermaßen bindenden Grundsätzen aufgerufen fühlen müßte (vgl. das Urteil vom heutigen Tage - BVerwG VIII C 115.69 -).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Anders als wohl noch der ursprünglich, in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.

    Das ist schon in dem oben zitierten Urteil BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] zutreffend klargestellt worden.

    Das wird insbesondere dann der Fall sein - und auch das ist schon in BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] geklärt worden -, wenn die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, "so oder so" zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat.

    Für die Sonderbehandlung, die die Beklagte in "kriegstypischen" Notwehr-(Nothilfe-)fällen fordert, läßt schon BVerwGE 39, 269 keinen Raum.

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 54.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des

    Denn die frühere Rechtsprechung des VII. Senats ist durch spätere Entscheidungen des zwischenzeitlich für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen VIII. Senats (vgl. BVerwGE 39, 269) und des erkennenden Senats (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 -, ebenso Urteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 - und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 33.73 -) modifiziert worden.

    So liegt der vorliegende Fall aber nicht ... Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschließen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.

    Das ist schon in dem oben zitierten Urteil BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] zutreffend klargestellt worden.

    Das wird insbesondere dann der Fall sein - und auch das ist schon in BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] geklärt worden -, wenn die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, 'so oder so' zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat.

    Für die Sonderbehandlung, die die Revision in 'kriegstypischen' Notwehr-(Nothilfe-)fallen fordert, läßt schon BVerwGE 39, 269 keinen Raum.

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73

    Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung -

    Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.

    Das ist schon in dem oben zitierten Urteil BVerwGE 39, 269 (272) zutreffend klargestellt worden.

    Das wird insbesondere dann der Fall sein - und auch das ist schon in BVerwGE 39, 269 (272) geklärt worden -, wenn die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, "so oder so" zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat.

    Für die Sonderbehandlung, die die Revision in "kriegstypischen" Notwehr-(Nothilfe-)fällen fordert, läßt schon BVerwGE 39, 269 keinen Raum.

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des

    Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.

    Das ist schon in dem oben zitierten Urteil BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] zutreffend klargestellt worden.

    Das wird insbesondere dann der Fall sein - und auch das ist schon in BVerwGE 39, 269, 272 [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] geklärt worden -, wenn die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, "so oder so" zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat.

    Für die Sonderbehandlung, die die Revision in "kriegstypischen" Notwehr-(Nothilfe-)fällen fordert, läßt schon BVerwGE 39, 269 keinen Raum.

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 49.73

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als

    ... Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.

    Das ist schon in dem oben zitierten Urteil BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] zutreffend klargestellt worden.

    Das wird insbesondere dann der Fall sein - und auch das ist schon in BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] geklärt worden -, wenn die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, 'so oder so' zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat.

    Für die Sonderbehandlung, die die Revision in 'kriegstypischen' Notwehr-(Nothilfe-)fällen fordert, läßt schon BVerwGE 39, 269 keinen Raum.

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 39.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des

    So liegt der vorliegende Fall aber nicht ... Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.

    Das ist schon in dem oben zitierten Urteil BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] zutreffend klargestellt worden.

    Das wird insbesondere dann der Fall sein - und auch das ist schon in BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] geklärt worden -, wenn die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, 'so oder so' zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat.

    Für die Sonderbehandlung, die die Revision in 'kriegstypischen' Notwehr-(Nothilfe-)fallen fordert, läßt schon BVerwGE 39, 269 keinen Raum.

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 53.73

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als

    Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.

    Das ist schon in dem oben zitierten Urteil BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] zutreffend klargestellt worden.

    Das wird insbesondere dann der Fall sein - und auch das ist schon in BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] geklärt worden -, wenn die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, 'so oder so' zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat.

    Für die Sonderbehandlung, die die Revision in 'kriegstypischen' Notwehr-(Nothilfe-)fallen fordert, läßt schon BVerwGE 39, 269 keinen Raum.

  • BVerwG, 11.11.1975 - 6 CB 23.75

    Nichtzulassung einer Revision - Achtung menschlichen Lebens durch einen

    Das Verwaltungsgericht ist weder von dem Urteil vom 27. Januar: 1972 - BVerwG VIII C 95.70 - (BVerwGE 39, 269) noch demjenigen vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 - (BVerwGE 44, 313) abgewichen.

    Dort ist dargelegt, daß in Konfliktfällen, in denen der Wehrpflichtige unausweichlich das eine oder das andere Menschenleben vernichten muß, nicht, die Wahl der Verhaltensalternative, sondern nur die ihr zugrundeliegende Motivation von Bedeutung ist (vgl. BVerwGE 39, 269 [272] und 44, 313 [316]).

    Von den Entscheidungen BVerwGE 39, 269 und BVervGE 44, 313 sowie dem von der Beschwerde in diesem Zusammenhang weiter angeführten Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 19.69 - (BVerwGE 37, 69) ist das Verwaltungsgericht auch nicht mit seinen Erörterungen zum Tyrannenmord abgewichen.

    Auch die Urteile BVerwGE 39, 269 und BVerwGE 44, 313 betreffen den vorliegenden Sachverhalt nicht (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 -).

  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 117.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Annahme der

    Das hat der erkennende Senat in seinen an die Rechtsprechung des VIII. Senats (BVerwGE 39, 269 [272]) anknüpfenden und diese weiterentwickelnden Urteilen vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66] und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 - (BVerwGE 44, 313) im einzelnen dargelegt.

    Sie hindert seine Anerkennung nicht (BVerwGE 39, 269 [272, 273]).

    Entsprechendes gilt für seine Bereitschaft, an der Abwehr eines feindlichen Flugzeugs teilzunehmen, das Bomben auf eine offene Stadt zu werfen im Begriff ist (vgl. Urteile vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 115.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 37] bzw. - BVerwG VIII C 95.70 - [BVerwGE 39, 269, 270 [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70]] und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 33.73 -).

  • BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des

    Zu Unrecht macht der Kläger geltend, daß das angefochtene Urteil von den Entscheidungen BVerwGE 39, 269 [BVerwG 27.01.1972 - BVerwG VIII C 95.70] und BVerwGE 44, 313 [BVerwG 25.01.1974 - BVerwG VI C 18.73] abweiche.

    In der Entscheidung BVerwGE 39, 269 [BVerwG 27.01.1972 - BVerwG VIII C 95.70] [272] hat der damals für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts es als ausschlaggebend angesehen, daß der Wehrpflichtige in Konfliktsituationen der hier in Frage stehenden Art sich unausweichlich zwischen der Vernichtung des einen und der des anderen Lebens entscheiden müsse.

    In diesem Zusammenhang hat der beschließende Senat ausgeführt, daß die Bereitschaft zu Nothilfe der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, wenn - was ebenfalls schon in BVerwGE 39, 269 [BVerwG 27.01.1972 - BVerwG VIII C 95.70] [272] geklärt worden ist - "die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, 'so oder so' zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat".

  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 50.74

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung einer Anerkennung als

  • BVerwG, 07.10.1985 - 6 B 83.84

    Anforderungen an die bei der Kriegsdienstverweigerung vorausgesetzte

  • BVerwG, 12.05.1986 - 6 CB 98.83

    Würdigung der Gesamtpersönlichkeit eines Kriegsdienstverweigerers - Anforderungen

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 16.76
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation -

  • BVerwG, 18.03.1975 - VI CB 128.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aufgabe der absoluten Achtung

  • BVerwG, 10.06.1982 - 6 B 113.81

    Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 98.74

    Ausschluss einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe durch

  • BVerwG, 14.07.1976 - 6 CB 42.76

    Gewissensbelastung eines Wehrpflichtigen beim Töten in konkreter Notlage als

  • BVerwG, 06.08.1975 - 6 B 18.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 02.07.1981 - 6 B 51.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.08.1975 - 6 CB 10.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Ableistung des Grundwehrdienstes -

  • BVerwG, 27.05.1975 - 6 B 11.75

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers -

  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 158.73

    Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an

  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord"

  • BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung von Bekundungen -

  • BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 171.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begriff der Gewissensentscheidung -

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 48.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Überprüfung des Bestehens einer

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 102.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Kriegsdienstes mit der

  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.08.1988 - 6 C 45.86

    Kriegsdienstverweigerer - Unrichtiger Sachverhalt

  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76

    Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 21.75

    Notwehrähnliche und nothilfeähnliche Situationen im Kriege - Billigung eines

  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als

  • BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82

    Berücksichtigung der Bereitschaft zur Abwehr angreifender Panzer notfalls unter

  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 99.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.04.1973 - VI B 10.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.10.1978 - 6 B 59.78

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Abweichung von

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 33.75

    Prinzipielle Ablehnung von Gewalt zur Tötung von Menschen als Voraussetzung für

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75

    Verweigerung des Kriegsdienstes unter Inanspruchnahme des Grundrechts aus Art. 4

  • BVerwG, 30.10.1975 - 6 CB 61.75

    Ernst und Tiefe einer Gewissensentscheidung

  • BVerwG, 04.09.1975 - 6 CB 67.75
  • BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73

    Kriegsdienstverweigerung bei Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher

  • BVerwG, 20.02.1984 - 6 B 7.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung nach § 108 I S.2

  • BVerwG, 19.01.1982 - 6 B 76.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorangehende geistige

  • BVerwG, 27.11.1981 - 6 CB 21.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung des

  • BVerwG, 25.09.1981 - 6 B 62.81

    Anforderungen an die grundsätzliche Wertentscheidung als Grundlage der

  • BVerwG, 06.10.1980 - 6 B 78.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 B 77.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.08.1979 - 6 B 29.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderung

  • BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76

    Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 38.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Schwierigkeit der Beweisführung in

  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 CB 41.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung bei

  • BVerwG, 05.05.1975 - VI C 78.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer Revision in

  • BVerwG, 02.05.1975 - VI CB 56.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 14.01.1988 - 6 B 85.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.12.1985 - 6 B 69.85

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 28.02.1985 - 6 B 19.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentlicher

  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 B 83.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.02.1982 - 6 B 12.82

    Mitwirkung am Abschuss eines feindlichen Bombenflugzeuges - Aussetzung einer

  • BVerwG, 11.12.1981 - 6 B 82.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 04.11.1981 - 6 B 55.81

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen Abweichung - Bereitschaft

  • BVerwG, 29.01.1980 - 6 B 97.79

    Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 26.05.1976 - 6 B 28.76

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 30.01.1976 - 6 CB 77.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 06.08.1975 - 6 B 54.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 14.08.1973 - VI C 19.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer Erörterung von

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 27.76

    Voraussetzungen für die Feststellung einer seelische Belastung durch den Zwang

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 9.76

    Erfordernis einer Beweisaufnahme durch die entscheidenden Richter selbst -

  • BVerwG, 30.03.1976 - 6 B 6.76

    Ermessen des Tatsachengerichts hinsichtlich der Überprüfung der

  • BVerwG, 30.03.1976 - 6 ER 200.75

    Bewilligung des Armenrechts für die Durchführung der Revision

  • BVerwG, 06.08.1975 - 6 B 30.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 17.75

    Belastung des Gewissens bei der Verletzung von Angreifern in Nothilfelagen

  • BVerwG, 02.12.1981 - 6 B 77.81

    Begriff der situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung - Ausschluss der

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 86.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassung einer Revision wegen

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